Erstgespräch
Das Erstgespräch dient unserem Kennenlernen und dem Besprechen Ihrer Anliegen bzw. der Gründe für das Aufsuchen meiner Praxis. Es soll ebenso die Möglichkeit bieten, die Rahmenbedingungen sowie etwaige offene Fragen Ihrerseits zu klären. Das Gespräch soll zeigen, ob die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit gegeben sind und der Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung möglich ist.
Das Erstgespräch stellt einen wichtigen Teil der Therapie dar. Es dauert 50 Minuten und wird wie eine Therapieeinheit (€ 100,-) verrechnet.
Dauer & Kosten
Eine Psychotherapie-Einheit dauert 50 Minuten und kostet € 100,-
Eine Paartherapie-Einheit dauert 90 Minuten und kostet € 190,-
Je nach Vereinbarung, die wir im Erstgespräch getroffen haben, ist das Honorar im Anschluss an die Einheit in bar zu bezahlen oder nach Erhalt einer Rechnung zu überweisen.
Eine Teilrefundierung durch die Krankenkassa ist möglich.
Folgende Beträge werden von der Krankenkassa pro Psychotherapie-Einheit refundiert:
ÖGK (vormals GKK) - € 33,70
BVAEB (vormals BVA- und VAEB-Versicherte) - € 46,60
SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte) - € 45,00
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) - € 36,00
Sozialtarife sind unter bestimmen Voraussetzungen und je nach Verfügbarkeit eines freien Sozialtarif-Platzes möglich.
Absageregelung
Therapievereinbarungen (Therapiestunden & Erstgespräche) sind verbindlich und können bis spätestens 24 Stunden davor kostenlos per Telefon, SMS oder Email abgesagt werden. Bei einer späteren oder gar keiner Absage wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt.
Psychotherapie-Frequenz
Psychotherapie ist ein Heilverfahren. Der Erfolg der Therapie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das regelmäßige Wahrnehmen der vereinbarten Termine trägt maßgeblich zum Therapieerfolg bei, längere oder dauernde Unterbrechungen sind nicht empfehlenswert. Therapiesitzungen sollten je nach Problematik und Bedarf wöchentlich oder 2wöchentlich stattfinden. Folgetermine werden am Ende einer Sitzung vereinbart.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin bin ich nach § 15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch über den Therapieabschluss hinaus.